AGB der Firma
pointi – Ideen auf den Punkt bringen.
I. Geltung
-
Aufträge an die Firma pointi-Ideen auf den Punkt
bringen. werden ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt.
Von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Auftragnehmers.
-
Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine
eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Die
AGB der Firma pointi-Ideen auf den Punkt bringen.
gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als
Auftraggeber.
II. Preise
- Die
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle
Preise verstehen sich in Euro und frei Haus Deutschland an eine
Adresse. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten entstehen nicht, es sei denn, dies ist in dem
Angebot bzw. der Auftragsbestätigung anders deklariert..
-
Nachträglich, d. h. nach der Auftragsbestätigung durch den
Auftragnehmer, veranlasste Änderungen des Auftrags werden
gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen geltend auch
wiederholte Probeandrucke, die vom Auftraggeber wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
-
Entwürfe, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden
gesondert berechnet.
-
Stellt der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach Vertragsschluss fest, dass ihm die versprochene Leistung
aus technischen Gründen unmöglich ist, hat er das Recht,
schadenersatzlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer
ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über diesen
Umstand zu informieren.
III. Zahlung
- Die
Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vorbehaltlich einer
anderen Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Der
Auftragnehmer kann Vorauszahlung oder Sicherstellung durch
Bankbürgschaft verlangen.
- Zahlt
der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht innerhalb einer
Frist von 10 Tagen, kommt er in Zahlungsverzug.
- Der
Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem
Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB
bleiben bestehen.
- Mit
der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine
Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit. Ergeben sich hiergegen,
auch bei einem späteren Zeitpunkt begründete Bedenken, so kann
der Auftragnehmer die Erfüllung des Vertrags von einer
Vorauszahlung oder ausreichenden Sicherheitsleistung abhängig
machen. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
nach entsprechender Aufforderung weder eine Vorauszahlung noch
eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt.
- Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung
- Die
im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, außer die
Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn
über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wann der
Auftraggeber in Annahmeverzug ist.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, so geht die Gefahr erst mit
der Übergabe der Sache auf ihn über. Der Übergabe steht es
gleich, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug ist.
Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Liefertermin aus
betrieblichen Gründen nicht einhalten, ist der Auftraggeber
verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Abzüge vom
vereinbarten Kaufpreis durch den Auftraggeber sind grundsätzlich
nicht gestattet.
-
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung
nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des
Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der
Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigten den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Der
Auftragnehmer ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen
jederzeit berechtigt, es sei denn, die Lieferung bzw.
Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.
- Jede
Warensendung, die eine äußerliche Beschädigung aufweist, ist vom
Auftraggeber nur unter Feststellung dieser Beschädigung
gegenüber der Transportperson anzunehmen. Bei Unterlassen dieser
schriftlichen Feststellung erlöschen etwaige
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Auftragnehmers.
- Bei
Verträgen mit Kaufleuten gilt folgendes: Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit in Höhe des
Rechnungsbetrags an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer
nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der
Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der
Auftragnehmer behält sich vor, die Forderung bei Zahlungsverzug
des Auftraggebers selbst einzuziehen.
Spätestens im Fall des Verzugs ist der Auftraggeber
verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung gegenüber
dem Auftragnehmer zu benennen. Übersteigt der Wert der für den
Auftragnehmer bestehenden Sicherheit dessen Forderung insgesamt
um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des
Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe
von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
Bei Be- und Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter
stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950
BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Be- oder
Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der
Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf ein
Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Ware
beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als
Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen,
Gewährleistungen
- Der
Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich
anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber
angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind
in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen
Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der
Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten mit
Ausnahme einer entsprechenden schriftlichen Genehmigung. Der
Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und
Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer
zu verantworten sind.
-
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen
von diesem eingeschalteten Dritten – insbesondere Datenträger
und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei
Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils
dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für
Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem
Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien
anzufertigen.
- Die
dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden sorgsam behandelt.
Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen wird nur bis
zum Materialwert übernommen. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
- Der
Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die
Gefahr etwaiger Fehler geht mit Druck- bzw. Fertigungsfreigabe
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzuzeigen.
- Hat
der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der
Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom
Auftragnehmer erstellten Proof oder Andruck abgenommen, haftet
der Auftragnehmer nicht.
- Bei
farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen
Andrucken und Auflagendruck.
- Für
Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Lieferanten. In einem solchen Fall ist der
Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine
Ansprüche gegen seinen Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Lieferanten
durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht
durchsetzbar sind. Mängel eines Teils der gelieferten Ware
berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist.
- Mehr-
oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000
Kilogramm erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, bei Lieferungen
unter 2.000 Kilogramm auf 15 %.
-
Werden an der gelieferten Ware Veränderungen durch den
Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, haftet der Auftragnehmer
nicht, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die
Veränderungen nicht schadensursächlich sind.
-
Rücksendungen der gelieferten Ware sind zuvor mit dem
Auftragnehmer abzusprechen. Unfrei zurückgesandte Ware wird
nicht angenommen.
- Bei
einem vom Auftragnehmer zu vertretenen Mangel der gelieferten
Ware ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl zur Nachbesserung
oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht zur Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags. Im Falle
nicht erheblicher Mängel, wie Farbabweichungen o. ä., die keinen
Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit haben, sind die Ansprüche
des Auftraggebers wegen Schlechterfüllung auf das Recht zur
Minderung der Vergütung beschränkt.
- Die
Gewährleistungsfrist beträgt bei Kaufleuten ein Jahr ab
Lieferung der Ware.
VII. Haftung
- Für
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver
Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung haftet der
Auftragnehmer grundsätzlich nur, soweit die Schäden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, des
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den
gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere Ansprüche
auf entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des
Auftraggebers umfasst.
Die Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für
Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
verursacht wurden.
-
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften
Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
VIII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig
wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei
Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
IX. Urheberrecht
- Der
Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
- Der
Auftragnehmer behält sich für die dem Auftraggeber erbrachten
kreativen Leistungen - insbesondere für die grafischen Entwürfe,
Bild- und Textmarken, Layouts - alle Rechte (Copyright) vor. Der
Auftraggeber zahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die
erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am
geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren
Vervielfältigung.
X. Datenschutz
Die vom Auftraggeber
aufgrund der geschäftlichen Beziehungen erhaltenen Daten werden
ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers
gespeichert.
Alle vom Auftraggeber
eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten
und Datenträger werden archiviert. Eine Haftung des Auftragnehmers
für Beschädigung oder Verlust ist ausgeschlossen.
Die im Wege der
Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung
notwendigen Daten werden beim Auftragnehmer in elektronischer Form
gespeichert. Dieser ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten
und im Rahmen der Bearbeitung schriftlicher Auszüge daraus
anzufertigen.
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte
personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen an Dritte, insbesondere Kreditinstitute,
Kreditschutzorganisationen und Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Schufa,
Bürgel), Inkasso- und Factoringunternehmen, weiterzugeben, soweit
dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter
Interessen des Auftragnehmers dient.
Der Auftragnehmer ist ferner
berechtigt zur Wahrung seiner berechtigten Interessen bei
Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten des
Kunden einzuholen und zu verarbeiten, um dessen Bonität zu prüfen.
Die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers werden gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Der Auftragnehmer holt
Auskünfte bei einschlägigen Auskunfteien ein.
XI. Impressum
- Der
Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er
hieran ein überwiegendes Interesse hat.
- Der
Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung
des Auftraggebers Exemplare der Auftragsware als Muster an
Dritte zu senden.
XII. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Wirksamkeit
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber
Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz des
Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches
Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Durch
etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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